FR von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Ausnahmeregelung Lkw Fahrverbot auf der B 18!!
Laut Verordnung der NÖ-Landesregierung vom 4. März 1994 (Zahl 1/7-A-355/93) wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt auf der B 18 zu unserer Recycling-Waschstrasse für LKWs und Busse in 3163 Rohrbach bei Hainfeld gestattet
Waschprogramm ...umweltschonend, aber sehr effektiv!